Die Besucher*innen haften, insbesondere für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.
MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)
§ 6 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Haftung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums? Zitiere den Wortlaut.“