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Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)

§ 4 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Hausordnungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Der Direktion des Münchner Stadtmuseums steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regeln die von der Direktion zu erlassenden Hausordnungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums? Zitiere den Wortlaut.“

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