Der Direktion des Münchner Stadtmuseums steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regeln die von der Direktion zu erlassenden Hausordnungen.
MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)
§ 4 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Hausordnungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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„Was regelt § 4 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums? Zitiere den Wortlaut.“