Das Münchner Stadtmuseum ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden. Diese Satzung gilt nur für die musealen Ausstellungs- und Veranstaltungsräume, sie gilt nicht für Nebenräume wie das Stadtcafé, die Ladenflächen am Rosental, Museumsläden, die Tiefgarage oder das Museumsdepot.
MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)
§ 1 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Gegenstand der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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