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Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)

§ 1 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Das Münchner Stadtmuseum ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden. Diese Satzung gilt nur für die musealen Ausstellungs- und Veranstaltungsräume, sie gilt nicht für Nebenräume wie das Stadtcafé, die Ladenflächen am Rosental, Museumsläden, die Tiefgarage oder das Museumsdepot.

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„Was regelt § 1 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums? Zitiere den Wortlaut.“

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