Die Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Sie kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden.
MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)
§ 1 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Gegenstand der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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