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Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)

§ 1 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Die Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Sie kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie? Zitiere den Wortlaut.“

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