Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)

§ 6 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum – Kino-, Videovorführungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für Kino-, Videovorführungen, die nicht ausstellungsbezogen gezeigt werden,

wird pro Person je Aufführung eine Gebühr von bis zu 15,00 Euro

erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Kino-, Videovorführung und

dem für die Kino-, Videovorführung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Sach- und Personalaufwand).

(3) Die Gebührenermäßigungen gemäß § 5 Abs. 3 und 4 dieser Satzung gelten entsprechend.

(4) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 dieser Satzung ermäßigt oder

erlassen werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucGebuehrenSNSDokumentationszentrum? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten