(1) Beim Besuch von Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte, Vorträge) kann,
je nach Aufwand, pro Person eine Gebühr von bis zu 30,00 Euro
erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und dem für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Sach- und Personalaufwand).
(3) Die folgenden Personengruppen erhalten (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises) 50 % Ermäßigung auf die Gebühren gemäß Abs. 1:
| 1. | Studierende; |
|---|---|
| 2. | Auszubildende; |
| 3. | Renten-, Versorgungsempfänger*innen; |
| 4. | Schwerbehinderte; |
| 5. | Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten; |
| 6. | Jugendleiter*innen. |
(4) Gebührenfrei ist der Besuch von Sonderveranstaltungen des NS-Dokumentationszentrums München (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises) für
| 1. | Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutsch- oder Integrationskursen im Kursverband, Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Mitglieder des ICOM (International Council of Museums), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e. V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e. V., Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen ist, aktive Stadträt*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte; |
|---|---|
| 2. | Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Renter*innen und Versorgungsempfänger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e. V. |
(5) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 ermäßigt oder erlassen werden.