Für die Benutzung der zugewiesenen Bettplätze in einer dezentralen Unterkunft für Geflüchtete zur Unterbringung des in § 1 Benutzungssatzung dezentrale Flüchtlingsunterkünfte genannten Personenkreises und der dortigen Versorgung mit Essen, soweit städtisch zurechenbar Vollverpflegung zur Verfügung gestellt wird, sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Geflüchtete der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Unterkünfte für Geflüchtete)
§ 1 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte – Gebührenpflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.
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