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Zitierfest

MucGebuehrenOFeldgeschworene · Gebührenordnung für die Feldgeschworenen der Landeshauptstadt München

§ 1 MucGebuehrenOFeldgeschworene

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.03.2023.

Die Feldgeschworenen üben ein kommunales Ehrenamt aus. Ihnen obliegen die gesetzlichen Aufgaben, insbesondere die Aufgaben nach Maßgabe des Art. 12 AbmG.

Für diese Dienstleistungen erhalten sie Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGebuehrenOFeldgeschworene nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGebuehrenOFeldgeschworene? Zitiere den Wortlaut.“

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