Die Gartenabfallbesitzer*innen haben der Stadt alle Auskünfte zu erteilen, die für die geordnete Beseitigung der Gartenabfälle erforderlich sind.
MucGartenabfallentsorgungS · Gartenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 7 MucGartenabfallentsorgungS – Auskunftspflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucGartenabfallentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 MucGartenabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“