Für den Vollzug der Friedhofssatzung gelten die Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung und für die damit verbundenen Verwaltungshandlungen die Gebühren der Kostensatzung.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 42 MucFriedhS – Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 42 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 42 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“