Die Rechtsbeziehungen zwischen dem „Freizeitsport“ und dem Benutzer sind privatrechtlicher Natur. Die Allgemeinen Benutzungsbedingungen werden in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen geregelt.
MucFreizeitsportS · Satzung für die Durchführung des „Freizeit- und Gesundheitssports“ der Landeshauptstadt München („Freizeitsport“ -Satzung)
§ 3 MucFreizeitsportS – Rechtsverhältnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.1992.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucFreizeitsportS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucFreizeitsportS? Zitiere den Wortlaut.“