- 1. Die Landeshauptstadt München führt ein Freizeit- und Gesundheitssport-Programm (nachfolgend „Freizeitsport“ genannt) in München durch.
- 2. Der „Freizeitsport“ ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München im Sinne des
Art. 21 GO. Er wird vom Schulreferat-Sportamt betrieben und verwaltet.