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Zitierfest

MucFreizeitsportS · Satzung für die Durchführung des „Freizeit- und Gesundheitssports“ der Landeshauptstadt München („Freizeitsport“ -Satzung)

§ 1 MucFreizeitsportS – „Freizeitsport“ der Landeshauptstadt München

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.1992.
  • 1. Die Landeshauptstadt München führt ein Freizeit- und Gesundheitssport-Programm (nachfolgend „Freizeitsport“ genannt) in München durch.
  • 2. Der „Freizeitsport“ ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München im Sinne des

Art. 21 GO. Er wird vom Schulreferat-Sportamt betrieben und verwaltet.

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„Was regelt § 1 MucFreizeitsportS? Zitiere den Wortlaut.“

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