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Zitierfest

MucFeuerwehrS · Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucFeuerwehrS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.01.2023.

(1) Diese Satzung tritt am 01. September 2001 in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Feuerwehr in der Landeshauptstadt München (Feuerwehrsatzung) vom 14. Dezember 1979 (MüABl. S. 301), außer Kraft.

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„Was regelt § 6 MucFeuerwehrS? Zitiere den Wortlaut.“

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