(1) Diese Satzung tritt am 01. September 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Feuerwehr in der Landeshauptstadt München (Feuerwehrsatzung) vom 14. Dezember 1979 (MüABl. S. 301), außer Kraft.
MucFeuerwehrS · Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt München
(1) Diese Satzung tritt am 01. September 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Feuerwehr in der Landeshauptstadt München (Feuerwehrsatzung) vom 14. Dezember 1979 (MüABl. S. 301), außer Kraft.
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„Was regelt § 6 MucFeuerwehrS? Zitiere den Wortlaut.“