Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Sie besteht aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr München.
MucFeuerwehrS · Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucFeuerwehrS – Organisationen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.01.2023.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucFeuerwehrS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucFeuerwehrS? Zitiere den Wortlaut.“