Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucFestlegungZahlGymnasienS · Satzung der Landeshauptstadt München zur Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an städtischen Gymnasien
§ 3 MucFestlegungZahlGymnasienS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.04.2014.
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