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Zitierfest

MucFestlegungZahlGymnasienS · Satzung der Landeshauptstadt München zur Festlegung der Zahl der Eingangsklassen an städtischen Gymnasien

§ 2 MucFestlegungZahlGymnasienS – Eingangsklassen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.04.2014.

(1) An den städtischen Gymnasien des ersten Bildungsweges werden insgesamt höchstens 50 Eingangsklassen je Schuljahr gebildet. Eingangsklassen sind die Klassen der Jahrgangsstufe 5. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können bei Bedarf im Rahmen der räumlichen und personellen Kapazitäten weitere Eingangsklassen gebildet werden.

(2) In jede Klasse sollen höchstens 30 Schülerinnen/Schüler neu aufgenommen werden.

(3) Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber die in den Klassen nach Abs. 1 zur Verfügung stehenden Plätze, so wird gemäß § 26 Abs. 6 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) verfahren.

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