(1) Die Anmeldung erfolgt für alle Bewerberinnen und Bewerber in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. Februar für das kommende Schuljahr.
(2) Für das Schuljahr 2014/2015 erfolgt die Anmeldung abweisend von § 5 Abs. 1 einmalig in der Zeit vom 01.03.2014 bis zum 30.05.2014.