Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSUmweltschutztechnik · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der und der Zulassung zur Städtischen Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

§ 4 MucFachschulSUmweltschutztechnik – Wartelisten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2020.

(1) Alle abgewiesenen Bewerberinnen und Bewerber werden auf Antrag in eine Warteliste entsprechend ihrer Platzziffer eingetragen.

(2) Tritt eine der aufgenommenen Bewerberinnen bzw. einer der aufgenommenen Bewerber zurück oder unterbleibt eine Aufnahme wegen § 4 Abs. 2 FSO, wird der frei gewordene Platz an die Bewerberin bzw. den Bewerber vergeben, die bzw. der in der Warteliste hinsichtlich der Platzziffer an nächster Stelle steht.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFachschulSUmweltschutztechnik nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFachschulSUmweltschutztechnik? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten