Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSSchreinerhandwerk · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk

§ 1 MucFachschulSSchreinerhandwerk – Aufgabe der Schulen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

(1) Die Meisterschule für das Schreinerhandwerk ist eine Fachschule im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 d und Art. 15 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, welche die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, die Meisterprüfung im Schreinerhandwerk abzulegen.

(3) Die Ausbildung dauert eineinhalb Jahre.

(4) Die Satzung regelt die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucFachschulSSchreinerhandwerk nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucFachschulSSchreinerhandwerk? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten