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Zitierfest

MucFachschulSMaler · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer städtischen Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer am Berufsbildungszentrum für Bau und Gestaltung

§ 2 MucFachschulSMaler – Dauer und Kapazität der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.03.1993.

(1) Die Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird als einjährige Fachschule geführt.

(2) Die Aufnahmekapazität wird auf 50 Schülerinnen und Schüler (zwei Klassen) festgelegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucFachschulSMaler nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucFachschulSMaler? Zitiere den Wortlaut.“

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