(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1993/94 eine Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer.
(2) Die Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird dem BBZ für Bau und Gestaltung in der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(3) Die Leitung der Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird der Schulleitung der städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik, Luisenstraße 9/11, zusätzlich übertragen.