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Zitierfest

MucFachschulSKonditorenhandwerk · Satzung über die Zulassung zur Meisterschule für das Konditorenhandwerk (Fachschule) der Landeshauptstadt München

§ 1 MucFachschulSKonditorenhandwerk – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.07.2012.

(1) Die Meisterschule für das Konditorenhandwerk ist eine Fachschule im Sinne der Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 d und Art. 15 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, die dazu befähigt, alle Teile der Meisterprüfung für den unten genannten Handwerksbereich abzulegen. Die Ausbildungsdauer beträgt ein Schuljahr.

(2) Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

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