(1) Die Meisterschule für das Konditorenhandwerk ist eine Fachschule im Sinne der Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 d und Art. 15 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, die dazu befähigt, alle Teile der Meisterprüfung für den unten genannten Handwerksbereich abzulegen. Die Ausbildungsdauer beträgt ein Schuljahr.
(2) Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.