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Zitierfest

MucFachschulSGold · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk

§ 2 MucFachschulSGold – Dauer und Kapazität der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.02.1997.

(1) Die Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk wird als einjährige Fachschule geführt.

(2) Die Aufnahmekapazität wird auf 20 Schülerinnen und Schüler (eine Klasse) festgelegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucFachschulSGold nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucFachschulSGold? Zitiere den Wortlaut.“

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