(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1996/97 eine städtische Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk der Landeshauptstadt München“.
(3) Die Schule wird im Schulgebäude in der Luisenstraße 9 bis 11 untergebracht.