Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSFahrzeugtechnik · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der und die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

§ 4 MucFachschulSFahrzeugtechnik – Wartelisten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.03.2016.

(1) Alle abgewiesenen Bewerberinnen/Bewerber werden auf Antrag in eine Warteliste entsprechend ihrer Platzziffer eingetragen.

(2) Tritt eine/einer der aufgenommenen Bewerberinnen/Bewerber zurück oder unterbleibt eine Aufnahme wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 FSO, wird der frei gewordene Platz an die Bewerberin/den Bewerber vergeben, die/der in der Warteliste hinsichtlich der Platzziffer an nächster Stelle steht.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFachschulSFahrzeugtechnik nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFachschulSFahrzeugtechnik? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten