(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahrs 2012/2013 eine städtische Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität. Die Schule ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 BayEUG.
(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker der in Abs. 1 genannten Fachrichtung führt.
(3) Die Schule umfasst das erste und das zweite Schuljahr.