Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSFahrzeugtechnik · Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der und die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

§ 1 MucFachschulSFahrzeugtechnik – Errichtung der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.03.2016.

(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahrs 2012/2013 eine städtische Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität. Die Schule ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 BayEUG.

(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin/zum staatlich geprüften Techniker der in Abs. 1 genannten Fachrichtung führt.

(3) Die Schule umfasst das erste und das zweite Schuljahr.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucFachschulSFahrzeugtechnik nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucFachschulSFahrzeugtechnik? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten