(1) Die Auswahlprüfung findet zu einem von der Schule festgesetzten Termin statt. Sie umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
(2) Eine schriftliche Prüfung ist abzulegen im Fach Deutsch (berufsbezogen) - Bearbeitungszeit 60 Minuten.
(3) Eine praktische Prüfung ist abzulegen
- - im Fach Werkstattarbeit - Bearbeitungszeit 240 Minuten und
- - im Fach Modezeichnen - Bearbeitungszeit 60 Minuten.
(4) Die Aufgaben werden von der Prüfungskommission (§ 5) gestellt und bewertet. In den Prüfungsfächern Deutsch und Modezeichnen können bis zu je 25 Punkte, im Prüfungsfach Werkstattarbeit bis zu 50 Punkte erreicht werden. Die Prüfungsarbeiten verbleiben an der Schule. Die Ergebnisse der Auswahlprüfung werden schriftlich festgehalten.
(5) Die Mindestpunktzahl ist erreicht, wenn im Fach Werkstattarbeit mindestens 25 Punkte und insgesamt mindestens 50 Punkte erreicht sind.