Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachoberschulSGestaltung · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachoberschule für Gestaltung

§ 1 MucFachoberschulSGestaltung – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2017.

(1) Die Städtische Fachoberschule für Gestaltung ist eine Fachoberschule im Sinne des Art. 16 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

(2) Aufgabe der Schule ist es, den Schülerinnen/Schülern eine allgemeine, fachtheoretische Bildung zu vermitteln und nach bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife zu verleihen.

(3) Die Schule führt die Ausbildungsrichtung Gestaltung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucFachoberschulSGestaltung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucFachoberschulSGestaltung? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten