(1) Jeder Bewerber hat sich vor Antritt des einjährigen Praktikums gemäß Nr. 6.2.1.2 b EBASchOFakH bei der Fachakademie voranzumelden. Die Voranmeldung ist in der Zeit vom 1. Februar bis 1. September möglich.
(2) Die Anmeldung für jedes Schuljahr ist nur in der zweiten Schuljahreshälfte bis 31. März möglich. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März. Der Anmeldung sind Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen zumindest in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Kopie beizufügen.