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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 2 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Ausbildungsziele

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Die Fachakademie dient der theoretischen und praktischen Ausbildung in den Fachrichtungen SCHAUSPIEL und REGIE durch eine gründliche Schulung in allen Darstellungsmitteln und einen auf den künftigen Beruf bezogenen Unterricht. Zur Ausbildung gehört auch ein Praktikum.

(2) Die Fachakademie hat das Ziel, Schauspiel- bzw. Regiestudierende zur Bühnenreife zu führen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

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