(1) Die Fachakademie dient der theoretischen und praktischen Ausbildung in den Fachrichtungen SCHAUSPIEL und REGIE durch eine gründliche Schulung in allen Darstellungsmitteln und einen auf den künftigen Beruf bezogenen Unterricht. Zur Ausbildung gehört auch ein Praktikum.
(2) Die Fachakademie hat das Ziel, Schauspiel- bzw. Regiestudierende zur Bühnenreife zu führen.