(1) Die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst) ist eine nichtrechtsfähige Anstalt der Landeshauptstadt München mit den Fachrichtungen SCHAUSPIEL und REGIE.
(2) Die Fachakademie ist organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich dem Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele angegliedert.
(3) Die künstlerische Oberleitung obliegt dem Intendanten/der Intendantin der Münchner Kammerspiele. Aufgaben und Rechtsstellung des Schulleiters/der Schulleiterin (Art. 57 BayEUG) bleiben unberührt.