Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München

§ 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten