Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München
§ 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.
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„Was regelt § 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik? Zitiere den Wortlaut.“