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Zitierfest

MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München

§ 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik – Fälligkeit der Gebühr

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik? Zitiere den Wortlaut.“

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