Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München
§ 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSElektrotechnik – Fälligkeit der Gebühr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.
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