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Zitierfest

MucEWS · Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 22 MucEWS – Anordnungen für den Einzelfall, Zwangsmittel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.

(1) Die MSE kann die zum Vollzug dieser Satzung erforderlichen Anordnungen für den Einzelfall treffen.

(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 22 MucEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 22 MucEWS? Zitiere den Wortlaut.“

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