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Zitierfest

MucEWS · Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucEWS – Stilllegung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.

Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucEWS? Zitiere den Wortlaut.“

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