(1) Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages durch die Landeshauptstadt München (Erschließungsbeitragssatzung) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. November 1981 (MüABl. S. 327), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 1986 (MüABl. S. 317), außer Kraft.