Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucErschliessungsbeitragS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

(1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Landeshauptstadt München einen Erschließungsbeitrag nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung.

(2) Die Erhebung von Beiträgen für Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gegebenenfalls in einer gesondert zu erlassenden Satzung geregelt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten