Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum vom 4. Dezember 1985 (MüABl. S. 259) außer Kraft.