Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2021 in Kraft.
MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München
§ 2 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2021.
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„Was regelt § 2 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS? Zitiere den Wortlaut.“