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Zitierfest

MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München

§ 2 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2021.

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2021 in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS? Zitiere den Wortlaut.“

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