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Zitierfest

MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München

§ 1 MucEntschaedigungExpertinnenkommissionS – Entschädigung und Ersatzleistungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2021.

(1) Die Entschädigung (Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 GO) der ehrenamtlichen Mitglieder der Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München für die Tätigkeit in der Kommission beträgt je Sitzung, inklusive Vor- und Nachbereitung, pauschal 200,00 Euro. Für die Teilnahme an Sitzungen von durch die Kommission gebildeten Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen beträgt die Entschädigung pauschal 100,00 Euro.

(2) Die*der Vorsitzende der Kommission erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro. Die*der stellvertretende Vorsitzende der Kommission erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro.

(3) Kommissionsmitglieder, die Arbeitnehmer*innen sind, haben daneben Anspruch auf den durch die Teilnahme an Sitzungen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfall. Selbständige Kommissionsmitglieder erhalten auf Antrag eine pauschalierte Verdienstausfallentschädigung in Höhe der für selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder nach der Hauptsatzung geregelten Verdienstausfallentschädigung.

Auf die Verdienstausfallentschädigung kann verzichtet werden.

(4) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Sitzungen zwingend erforderlichen Kosten der An- und Abreise sowie unvermeidbare Übernachtungskosten werden auf Antrag in angemessenem Umfang erstattet, ebenso die Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung.

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