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Zitierfest

MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)

§ 3 MucElisabethmarktS – Benutzer_in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

Benutzer_in des Elisabethmarktes ist,

  • 1. wer eine Zuweisung gemäß § 4 Abs. 1 erhalten hat (Zuweisungsnehmer_in),
  • 2. wer eine Sondervereinbarung gemäß § 8 abgeschlossen hat,
  • 3. wer Ware bei Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung einkauft (Kund_in) oder
  • 4. wer Ware für Zuweisungsnehmer_innen oder Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung in das Satzungsgebiet einbringt oder ausführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucElisabethmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucElisabethmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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