Benutzer_in des Elisabethmarktes ist,
- 1. wer eine Zuweisung gemäß § 4 Abs. 1 erhalten hat (Zuweisungsnehmer_in),
- 2. wer eine Sondervereinbarung gemäß § 8 abgeschlossen hat,
- 3. wer Ware bei Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung einkauft (Kund_in) oder
- 4. wer Ware für Zuweisungsnehmer_innen oder Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung in das Satzungsgebiet einbringt oder ausführt.