Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)

§ 12 MucElisabethmarktS – Allgemeine Verhaltensregeln

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

Wer sich auf dem Satzungsgebiet befindet, hat

  • 1. die Bestimmungen dieser Satzung und aufgrund dieser Satzung erlassene Anordnungen für den Einzelfall sowie Allgemeinverfügungen zu beachten sowie den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten,
  • 2. sich auf Verlangen des Aufsichtspersonals diesem gegenüber auszuweisen,
  • 3. die Anlagen und Betriebseinrichtungen schonend zu behandeln, diese weder unberechtigt zu benutzen, zu beschädigen noch zu beschmutzen,
  • 4. Hunde an der Leine zu führen und von den gelagerten und angebotenen Waren fernzuhalten sowie deren Kot unverzüglich zu beseitigen,
  • 5. sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den, Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Insbesondere ist untersagt:
  • a) das Nächtigen, Liegen oder Sitzen, letzteres außerhalb der vorgesehenen Sitzeinrichtungen,
  • b) das Betteln in jeder Form und
  • c) das Füttern von Vögeln.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucElisabethmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucElisabethmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten