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MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)

§ 1 MucElisabethmarktS – Satzungszweck, Gegenstand der Satzung, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

(1) Der Markt am Elisabethplatz (Elisabethmarkt) ist als einer der ständigen Lebensmittelmärkte eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München (LHM) und ein Betriebsteil der Märkte München (MM). Die dort zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen, Räume, Lagerflächen, Keller, sonstige Anlagen oder Grundstücksflächen (Objekte) sind gewerblichen Nutzungen zuzuführen mit dem Ziel, zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln und Blumen beizutragen und in diesem Zusammenhang den Marktstandort für Handel, Handwerk und Gastronomie zu optimieren. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

(2) Diese Satzung gilt für den Umgriff des Elisabethmarktes, der sich aus dem als Anlage beigefügten Plan „Satzungsgrenzen Markt am Elisabethplatz“ (Stand 08.03.2024, Maßstab 1:1000, ausgefertigt am 11.07.2024) ergibt (Satzungsgebiet). Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.

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