Die Landeshauptstadt München als örtlicher Träger der Jugendhilfe erfüllt die Aufgaben gemäß
§ 24 Abs. 2 und 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im eigenen Wirkungskreis und kann
Regelungen zur Erfüllung dieser Aufgaben treffen.
MucEinfuehrungS · Satzung über die Einführung einer Anmeldefrist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII
Die Landeshauptstadt München als örtlicher Träger der Jugendhilfe erfüllt die Aufgaben gemäß
§ 24 Abs. 2 und 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im eigenen Wirkungskreis und kann
Regelungen zur Erfüllung dieser Aufgaben treffen.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucEinfuehrungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucEinfuehrungS? Zitiere den Wortlaut.“