(1) Folgende Verkaufszeiten und Betriebszeiten sind einzuhalten:
- a) Verkaufszeiten (täglich)
Mai- und Jakobidult 10.00 - 20.00 Uhr
Kirchweihdult 10.00 - 19.00 Uhr
Christkindlmarkt
Montag bis Samstag 10.00 - 21.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 20.00 Uhr
Heiliger Abend 10.00 - 14.00 Uhr
Die Händler*innen des Christkindlmarktes dürfen während der Veranstaltungszeit an bis zu drei Shoppingnächten freiwillig teilnehmen und die Stände bis maximal 24.00 Uhr geöffnet lassen. Die Festsetzung der Daten erfolgt verwaltungsseits.
- b) Betriebszeiten (täglich)
Mai- und Jakobidult 10.30 – 20.00 Uhr
Kirchweihdult 10.30 – 19.00 Uhr
Christkindlmarkt -----------------------
(2) Betriebszeiten sind die Öffnungszeiten von Schausteller- und Lustbarkeitsbetrieben.
(3) Musikdarbietungen der Lustbarkeitsbetriebe sind von Montag bis Samstag ab 10.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen erst ab 11.30 Uhr zulässig.
(4) Der Ausschank in Betrieben mit Sitzgelegenheiten ist eine halbe Stunde vor Marktschluss einzustellen. Inhaber von Schankbetrieben und Verkaufsstellen für Getränke und Speisen haben im Bereich ihrer Stände für sichere Abstellgelegenheiten von Behältnissen, insbesondere im Bereich der Brüstungen an den U‑Bahnaufgängen zu sorgen.