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Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucDultChristkindlmarktS – Verkaufs- und Betriebszeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

(1) Folgende Verkaufszeiten und Betriebszeiten sind einzuhalten:

  • a) Verkaufszeiten (täglich)

Mai- und Jakobidult 10.00 - 20.00 Uhr

Kirchweihdult 10.00 - 19.00 Uhr

Christkindlmarkt

Montag bis Samstag 10.00 - 21.00 Uhr

Sonntag 10.00 - 20.00 Uhr

Heiliger Abend 10.00 - 14.00 Uhr

Die Händler*innen des Christkindlmarktes dürfen während der Veranstaltungszeit an bis zu drei Shoppingnächten freiwillig teilnehmen und die Stände bis maximal 24.00 Uhr geöffnet lassen. Die Festsetzung der Daten erfolgt verwaltungsseits.

  • b) Betriebszeiten (täglich)

Mai- und Jakobidult 10.30 – 20.00 Uhr

Kirchweihdult 10.30 – 19.00 Uhr

Christkindlmarkt -----------------------

(2) Betriebszeiten sind die Öffnungszeiten von Schausteller- und Lustbarkeitsbetrieben.

(3) Musikdarbietungen der Lustbarkeitsbetriebe sind von Montag bis Samstag ab 10.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen erst ab 11.30 Uhr zulässig.

(4) Der Ausschank in Betrieben mit Sitzgelegenheiten ist eine halbe Stunde vor Marktschluss einzustellen. Inhaber von Schankbetrieben und Verkaufsstellen für Getränke und Speisen haben im Bereich ihrer Stände für sichere Abstellgelegenheiten von Behältnissen, insbesondere im Bereich der Brüstungen an den U‑Bahnaufgängen zu sorgen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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