Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucDante-StadionVO · Dante-Stadionverordnung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucDante-StadionVO – Hausrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

Das Hausrecht im Stadion übt neben der Landeshauptstadt München - Referat für Bildung und Sport - Sportamt, für die Dauer der Veranstaltung die jeweilige Veranstalterin bzw. der jeweilige Veranstalter aus.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucDante-StadionVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucDante-StadionVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten