Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucDante-StadionVO · Dante-Stadionverordnung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucDante-StadionVO – Verbote

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

(1) Den Besucherinnen bzw. Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • a) Waffen jeder Art,
  • b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
  • c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
  • d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
  • e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
  • f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
  • g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
  • h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
  • i) alkoholische Getränke aller Art,
  • j) Tiere. Ausnahmen hiervon können für Führerinnen und Führer von Assistenzhunden von der Hausrechtsinhaberin bzw. von dem Hausrechtsinhaber gewährt werden.

(2) Verboten ist den Besucherinnen und Besuchern weiterhin:

  • a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
  • b) Bereiche, die nicht für Besucherinnen bzw. Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten,
  • c) mit Gegenständen aller Art zu werfen,
  • d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen,
  • e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
  • f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
  • g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucDante-StadionVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucDante-StadionVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten