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Zitierfest

MucClearinghaeuser-BenutzungS · Clearinghäuser-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucClearinghaeuser-BenutzungS – Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

Bauliche Maßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen, die zur Erhaltung der Clearinghäuser, zur Abwendung drohender Gefahren sowie zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder der Modernisierung dienen, darf die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb auch ohne Zustimmung der Benutzer*innen vornehmen. Die Benutzer*innen haben die in Betracht kommenden Räume nach rechtzeitiger Ankündigung der Maßnahmen zugänglich zu halten. Sie dürfen die Ausführung der Maßnahmen nicht behindern und verzögern. Einer Ankündigung bedarf es nicht, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben oder von erheblichen Schäden abgewendet werden muss. Bei der Betretung der Räume und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets gewahrt sein.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucClearinghaeuser-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucClearinghaeuser-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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