(1) Die Nutzung der Medien und des Equipments der Münchner Stadtbibliothek vor Ort ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Nutzung der Archivbestände richtet sich nach der Gebührensatzung.
(2) Verwaltungskosten der Münchner Stadtbibliothek (z.B. Bibliotheksausweise, Mahnverfahren) sind in der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München“ in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Gebühren, die sich aus der Nutzung der Münchner Stadtbibliothek ergeben, sind in der „Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Bibliotheken der Landeshauptstadt München geregelt.