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Zitierfest

MucBibliotheksS · Satzung über die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 10 MucBibliotheksS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Landeshauptstadt München vom 13.08.2002 (Moab. S. 495), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2010 (Moab. S. 403), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucBibliotheksS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucBibliotheksS? Zitiere den Wortlaut.“

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